ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN B2B
§1.
Allgemeine Bestimmungen
1. Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen (weiter "AGB") definieren die Bedingungen für über die Plattform unter der Adresse http://b2b.led-labs.pl (weiter "Plattform") abgeschlossene Verträge, darunter elektronische Dienstleistungsverträge, Kaufverträge, Lieferverträge, Vertriebsverträge, Verträge über Marketingunterstützung und Serviceverträge.
2. Eigentümer der Plattform ist die Gesellschaft LED Labs S.A. mit Sitz in Kraków, eingetragen in das Unternehmerregister des Landesgerichtsregisters unter der Nummer 0000988995, stat. Nr. REGON: 360837680, UstID-Nr.: 6793108450 (weiter "LED Labs").
3. Kontaktdaten von LED Labs:
1) Adresse: ul. Zakopiańska 2C, 30-418 Kraków, Polen,
2) Telefon: (12) 633 44 11,
3) E-Mail: info@led-labs.pl
4. Geschäftsgegenstand von LED Labs ist der Verkauf der Waren, die auf der Plattform präsentiert werden, insbesondere von Lichtquellen und Aluminiumprofilen für LED-Streifen, sowie von Zubehör (weiter "Waren"). Ziel dieser AGB ist es, die Regeln der Zusammenarbeit zwischen den Parteien festzulegen, insbesondere in Bezug auf den Erwerb, den Vertrieb und die Werbung für die Waren durch den Vertriebshändler (weiter "Vertriebshändler").
5. Die Plattform ist nur für registrierte Unternehmen zugänglich.
6. LED Labs schließt individuelle Verträge (darunter Vertriebsverträge, Verkaufsvereinbarungen, Lieferverträge, Verträge über unterstützendes Marketing und Serviceverträge) mit ausgewählten Vertriebshändlern ab. In einem solchen Fall haben im Falle von Unterschieden zwischen diesen AGB und einem individuell abgeschlossenen Vertrag die Bestimmungen des individuell mit dem Vertriebshändler abgeschlossenen Vertrags Vorrang (es sei denn, die Parteien vereinbaren ausdrücklich etwas anderes). Die übrigen Bestimmungen dieser AGB sind, soweit sie nicht im individuell abgeschlossenen Vertrag zwischen den Parteien geregelt sind, für den Vertriebshändler verbindlich.
7. Die Plattform ermöglicht u. a.:
1) Erstellung und Pflege des Kontos eines Vertriebshändlers auf der Plattform (weiter "Konto"),
2) Erlangung von Informationen über die Waren, die über die Plattform erworben werden können,
3) Abgabe von Warenbestellungen durch den Vertriebshändler (weiter "Bestellungen").
8. Diese AGB gelten nicht für Verbraucher, die gemäß Artikel 221 des Gesetzes vom 23. April 1964 – Zivilgesetzbuch (weiter "Zivilgesetzbuch") natürliche Personen sind, die mit einem Unternehmer ein Rechtsgeschäft abschließen, das nicht unmittelbar mit ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zusammenhängt, und für Unternehmer mit den Rechten eines Verbrauchers, die gemäß Artikel 3855 des Zivilgesetzbuches natürliche Personen sind, die Verträge schließen, die unmittelbar mit ihrer gewerblichen Tätigkeit zusammenhängen, wenn sich aus dem Inhalt dieser Verträge ergibt, dass sie für sie keinen beruflichen Charakter haben, der sich insbesondere aus dem Gegenstand ihrer gewerblichen Tätigkeit ergibt, der auf der Grundlage der Bestimmungen über das Zentrale Gewerberegister oder anderer Vorschriften entsprechender Unternehmerregister bestimmt wird. Wenn ein Verbraucher oder ein Unternehmer mit Verbraucherrechten im Sinne dieses Absatzes einen Vertrag mit LED Labs abschließen möchte, so muss er sich mit LED Labs unter den in Absatz 3 genannten Kontaktdaten in Verbindung setzen, um die einzelnen Vertragsbedingungen und das Verfahren für den Vertragsabschluss zu vereinbaren.
9. Der Vertriebshändler hat das Recht, Waren über die Plattform von LED Labs zu kaufen und die Waren im Rahmen des aktuell von LED Labs angebotenen Sortiments weiterzuverkaufen. Gleichzeitig hat der Vertriebshändler den Status eines unabhängigen Unternehmers und handelt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Der Vertriebshändler ist nicht berechtigt, irgendwelche Erklärungen im Namen und auf Rechnung von LED Labs abzugeben oder zu unterzeichnen. Soweit in den AGB geregelt, ist der Vertriebshändler in keiner Weise ein Arbeitnehmer, Agent oder Vertreter von LED Labs. Der Zweck der AGB besteht nicht darin, eine Zivilgesellschaft zwischen den Parteien zu begründen.
§2.
Kontoregistrierung und Auftragserteilung
1. Ein Konto auf der Plattform können ausschließlich Unternehmer im Sinne von Artikel 431 des Zivilgesetzbuches einrichten.
2. Bestellungen auf der Plattform können nach Anmeldung auf dem Konto nach vorheriger Registrierung auf der Plattform abgegeben werden.
3. Für die erfolgreiche Registrierung eines Kontos können zusammen folgende Handlungen notwendig sein:
1) Angaben der Daten des Vertriebshändlers im Formular, wobei die Angaben einiger dieser Daten freiwillig erfolgen kann oder erst im Moment der Aufgabe einer Bestellung notwendig ist,
2) Annahme der AGB und Abgabe weiterer als obligatorisch gekennzeichneter Erklärungen durch Ankreuzen der entsprechenden Felder.
4. Um eine Bestellung aufgeben zu können, ist es erforderlich, die AGB zu akzeptieren und weitere als obligatorisch gekennzeichnete Erklärungen abzugeben, indem die entsprechenden Kästchen angekreuzt werden. Notwendig sein kann eine Erklärung über den professionellen Charakter der über die Plattform abgeschlossenen Verträge.
5. Eine Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn LED Labs gegenüber dem Vertriebshändler erklärt hat, dass die Firma die betreffende Bestellung annimmt und den Preis, die Verkaufsbedingungen und die Lieferung der Waren bestätigt. Die im vorstehenden Satz genannte Erklärung kann im Namen von LED Labs durch den von LED Labs zugewiesenen Betreuer des gegebenen Vertriebshändlers (weiter "Betreuer") abgegeben werden. Wird der Auftrag nicht innerhalb von 7 (sieben) Werktagen nach Abgabe der Bestellung bestätigt, so gilt die Bestellung als annulliert.
6. Bei der Abgabe einer Bestellung kann der Vertriebshändler aufgefordert werden, das gewünschte Lieferdatum und den Lieferort der Waren anzugeben oder darauf hinzuweisen, dass die Waren durch den Vertriebshändler am Sitz von LED Labs oder im Lager von LED Labs abgeholt werden.
7. LED Labs hat das Recht, die Erfüllung einer Bestellung abzulehnen oder zu verzögern, wenn dies durch Lieferschwierigkeiten oder technische Schwierigkeiten sowie durch den Zahlungsverzug des Vertriebshändlers für bereits erfüllte Bestellungen gerechtfertigt ist. Wenn LED Labs den Vertriebshändler unverzüglich über die Ablehnung oder Verzögerung der Ausführung einer Bestellung unter Angabe des Grundes informiert, ist es von jeglicher Haftung für die Nichterfüllung befreit.
8. Mit der Übermittlung der Bestellung genehmigt der Vertriebshändler die Ausstellung einer Rechnung ohne Notwendigkeit der Erlangung seiner Unterschrift. Der Vertriebshändler erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen auf elektronischem Wege zu erhalten.
9. Im Falle der Nichtverfügbarkeit der in der Bestellung enthaltenen Waren informiert LED Labs den Vertriebshändler über die Unmöglichkeit der Realisierung der Bestellung. Wenn sich die Unmöglichkeit der Realisierung der Bestellung nur eine vorübergehende Nichtverfügbarkeit der Waren betrifft, informiert LED Labs den Vertriebshändler über den möglichen Zeitrahmen für die Erfüllung der eingebrachten Bestellung.
10. LED Labs ist berechtigt, eine maximale Anzahl von Stück einer gegebenen Ware in einer Bestellung festzulegen sowie Einschränkungen hinsichtlich Lieferarten, Zahlungsformen oder Großhandelsbestellungen einzuführen.
11. Bei begründeten Zweifeln kann LED Labs überprüfen, ob der vom Vertriebshändler abgeschlossene Vertrag in den Bereich der Tätigkeiten fällt, die in den Rahmen der vom gegebenen Unternehmer tatsächlich ausgeübten Geschäftstätigkeit fallen, insbesondere durch Überprüfung des Gegenstands der ausgeübten Geschäftstätigkeit auf der Grundlage der Vorschriften über das Zentrale Gewerberegister oder anderer Vorschriften über die einschlägigen Unternehmerregister. LED Labs kann zu diesem Zweck vom Vertriebshändler Informationen oder Materialien anfordern, um den Zusammenhang zwischen dem abgeschlossenen Vertrag oder den gekauften Waren sowie der vom Vertriebshändler ausgeübten Geschäftstätigkeit zu prüfen, darunter Informationen über die Branche und Spezialrichtung, in welcher der Vertriebshändler tätig ist.
§3.
Preise der Waren und Zahlung
1. Die auf der Plattform sichtbaren Preise der Waren sind in Polnischen Zloty (PLN) oder in Euro (EUR) angegeben (je nach der dem Vertriebshändler zur Verfügung stehenden Version der Plattform) und verstehen sich als Nettopreise. Die auf der Plattform angegebenen Preise der Waren enthalten keine Lieferkosten. LED Labs kann die Warenpreise jederzeit ändern. Eine solche Änderung stellt keine Änderung der AGB dar und bedarf nicht der Zustimmung des Vertriebshändlers.
2. Der Vertriebshändler kann den Preis für den Weiterverkauf der Waren einschließlich seiner Marge frei festlegen.
3. Die Zahlungen für die bestellten Waren und deren Lieferung an den vom Vertriebshändler angegebenen Ort erfolgen je nach Wahl von LED Labs in Polnischen Zloty (PLN) oder in Euro (EUR).
4. Die Zahlung erfolgt auf der Grundlage der von LED Labs ausgestellten Rechnungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer auf das in ihnen angegebene Bankkonto von LED Labs. LED Labs stellt die Rechnungen frühestens am Tag der Erfüllung der Bestellung aus, d. h. an dem Tag, an dem LED Labs den Vertriebshändler darüber informiert, dass die bestellten Waren, die LED Labs dem Vertriebshändler zur Abholung in seinen Räumlichkeiten oder im Lager von LED Labs zur Verfügung gestellt hat, abgeholt werden können, oder an dem Tag, an dem die Waren dem Spediteur übergeben werden, wenn LED Labs die Waren an den mit dem Vertriebshändler vereinbarten Ort liefert.
5. Die Zahlung für die bestellten Waren erfolgt innerhalb einer von LED Labs mit dem jeweiligen Vertriebshändler individuell vereinbarten Frist. Vereinbaren die Parteien keine individuelle Zahlungsfrist im Sinne des vorstehenden Satzes, so wird davon ausgegangen, dass die Zahlung (nach Wahl von LED Labs) entweder in Form einer Vorauszahlung oder mit einer (individuell zu vereinbarenden) aufgeschobenen Zahlungsfrist erfolgt. Die im vorstehenden Satz genannten Zahlung mit aufgeschobener Zahlungsfrist kann von LED Labs unter der Voraussetzung gewährt werden, dass der Vertriebshändler die Bestimmungen der AGB einhält und die mit LED Labs abgeschlossenen Verträge erfüllt, dabei insbesondere nicht mit den Zahlungen für frühere Bestellungen im Rückstand ist und die Versicherungsprüfung (die von LED Labs oder einem von LED Labs benannten Dritten durchgeführt wird) bestanden hat. Ungeachtet des Vorstehenden kann LED Labs eine Vorauszahlung (100% T/T) auf der Grundlage einer von LED Labs ausgestellten Proformarechnung verlangen. Die Abnahme der bestellten Waren ist in diesem Fall erst nach Gutschrift der Zahlung auf dem Konto von LED Labs möglich. In diesem Fall stellt LED Labs innerhalb von 7 (sieben) Tagen ab dem Datum der Übergabe der Waren eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer aus.
6. Als Zahlungsdatum gilt das Datum, an dem die Gutschrift auf dem Bankkonto von LED Labs erfolgt.
7. Der Vertriebshändler ermächtigt LED Labs zur Ausstellung und Übersendung von elektronischen Rechnungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer an die vom Vertriebshändler auf der Plattform angegebene E-Mail-Adresse. Darüber hinaus vereinbaren die Parteien gemäß § 1 Absatz 6 AGB, dass für den Fall, dass die Kontaktdaten des Vertriebshändlers im individuell mit dem Vertriebshändler abgeschlossenen Vertrag angegeben werden, nur die vom Vertriebshändler auf der Plattform eingegebenen Kontaktdaten des Vertriebshändlers (und nicht die im individuell mit dem Vertriebshändler abgeschlossenen Vertrag angegebenen Kontaktdaten) für die Parteien verbindlich und relevant sind.
§4.
Lieferung der Waren
1. Die Abnahme der vom Vertriebshändler bestellten Waren erfolgt zu einem Zeitpunkt und an einem Ort, die von den Parteien jeweils abgestimmt werden. Die Abnahme der bestellten Waren ist nur nach Bestätigung der Abnahmebedingungen, darunter dem Zeit und Ort der Abnahme, durch den Betreuer des Vertriebshändlers möglich.
2. Im Auftrag des Vertriebshändlers kann LED Labs die Waren an einen vom Vertriebshändler benannten Ort liefern, vorbehaltlich der nachstehenden Bestimmungen und Bedingungen. Die Kosten für den Transport der Waren und alle anderen Kosten, die mit der Lieferung der Waren an den vom Vertriebshändler benannten Ort verbunden sind (darunter u. a. Zölle, Transportversicherung), gehen ausschließlich zu Lasten des Vertriebshändlers, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben.
3. Mit der Übergabe der Waren an den Spediteur oder direkt an den Vertriebshändler geht die Gefahr des Verlustes oder des Verlierens der Sendung mit den Waren auf den Vertriebshändler über.
4. Bei jeder Warenlieferung außerhalb des polnischen Hoheitsgebiets ist der Vertriebshändler verpflichtet, LED Labs unverzüglich alle in seinem Besitz befindlichen Dokumente zur Verfügung zu stellen, die die Ausfuhr der Waren aus der Europäischen Union oder die innergemeinschaftliche Lieferung der Waren bestätigen, darunter insbesondere den Frachtbrief und die Zolldokumente.
5. Vor dem Versand werden alle Waren einer Kontrolle unterzogen und so verpackt, dass die Sicherheit während des Transports gewährleistet ist. Im Moment der Abnahme der Waren muss der Vertriebshändler den Zustand der Verpackung vor der Bestätigung der Abnahme der Sendung vom Spediteur prüfen. Informationen über eventuelle Schäden, die während des Transports entstanden sind, müssen dem Spediteur zum Zeitpunkt der Abnahme der Sendung mit den Waren schriftlich mitgeteilt und anschließend an LED Labs weitergeleitet werden. In einem solchen Fall bewahrt der Vertriebshändler die Verpackung, in der ihm die Waren, die Gegenstand der Bestellung sind, geliefert wurden, für eine spätere Prüfung auf.
6. Der Vertriebshändler ist verpflichtet, die Ware sofort nach Erhalt zu prüfen und LED Labs über festgestellte Schäden, Nichtkonformität mit der Bestellung, sichtbare Mängel und Fehlmengen zu informieren.
7. Die Meldung von Transportschäden und die Reklamation von Mängeln oder Fehlmengen müssen LED Labs innerhalb von 2 (zwei) Werktagen, gerechnet ab dem Datum des Erhalts des Gegenstandes der Bestellung, schriftlich oder per E-Mail unter Verwendung der für die Einreichung und den Erhalt von Reklamationen festgelegten E-Mail-Adressen der Parteien mitgeteilt werden, unter Androhung des Verfalls aller diesbezüglichen Ansprüche, die nicht innerhalb der vorgenannten Frist geltend gemacht werden. Meldungen und Reklamationen müssen auf dem Formular von LED Labs eingereicht werden, das auf der Website www.led-labs.pl bereitgestellt wird.
8. Soweit die Parteien nichts anderes vereinbaren, müssen defekte oder beschädigte Waren, die Gegenstand einer Bestellung sind, an LED Labs zur Überprüfung zurückgeschickt werden. Wenn der Mangel von LED Labs bestätigt wird, werden die mangelhaften oder beschädigten Waren, die Gegenstand der Bestellung sind, in Übereinstimmung mit dem Vertrag gebracht oder LED Labs erstattet dem Vertriebshändler den für diese Waren gezahlten Preis.
§5.
Zusätzliche Bedingungen für den Versand von Sendungen mit den Waren
1. Wenn bei der Erfüllung des von LED Labs und dem Vertriebshändler über die Plattform geschlossenen Kaufvertrags die Übergabe der Waren an den Vertriebshändler an einem anderen Ort als dem Sitz oder dem Lager von LED Labs erfolgen soll, obliegt es grundsätzlich dem Vertriebshändler, den Transport der Waren zu organisieren. Auf Wunsch des Vertriebshändlers kann der Transport der Waren auch von LED Labs organisiert werden. In diesem Fall gehen die Versandkosten grundsätzlich zu Lasten des Vertriebshändlers und werden jeweils der Verkaufsrechnung hinzugefügt.
2. LED Labs kann den Transport der Waren direkt zum Vertriebshändler veranlassen und die Versandkosten übernehmen, wenn die folgenden Bedingungen zusammen erfüllt sind:
1) Das Bestimmungsland muss in der Liste in Anhang Nr. 1 zu den AGB aufgeführt sein.
2) Die längste Seite der Sendung darf 2,10 m nicht überschreiten.
3) Die Sendung darf keine besonders schadensanfälligen Güter enthalten, die in der Anhang Nr. 2 zu den AGB aufgelistet sind und als Palettensendungen befördert werden müssen.
4) Der Gesamtpreis der Waren (netto), der in der Rechnung, auf die sich die Sendung bezieht, enthalten ist, muss die in der Anhang Nr. 1 zu den AGB genannten logistischen Mindestbeträge übersteigen.
3. Wenn die Sendung einzig und allein die in Absatz 2 Ziffer 4 genannten Voraussetzungen (logistisches Minimum) nicht erfüllt, während alle anderen Vorgaben erfüllt sind, kann LED Labs auf Wunsch des Vertriebshändlers den Transport der Waren veranlassen, jedoch werden in einer solchen Situation die auf der Grundlage des Gewichts und anderer Parameter gemäß den in Absatz 2 Ziffer 4 genannten Richtlinien berechneten Kosten der Sendung der Rechnung hinzugerechnet.
4. Erfüllt die Sendung eine der in Absatz 2 Ziffer 1 – 3 genannten Vorgaben nicht, kann LED Labs auf Wunsch des Vertriebshändlers und auf dessen Kosten den Transport der Waren organisieren, jedoch ist in einem solchen Fall eine individuelle Kalkulation der Versandkosten erforderlich. Die individuelle Kalkulation kann bis zu 2 (zwei) Werktage dauern. Bei einer individuellen Kalkulation des Versands hat der Vertriebshändler in der Regel das Recht, die Lieferbedingungen aus mindestens zwei Angeboten auszuwählen, die sich in Bezug auf Liefertermin, Preis und Qualität der erbrachten Dienstleistungen unterscheiden. Die Versandkosten werden der Verkaufsrechnung hinzugerechnet.
5. Erfüllt die Sendung lediglich die in Absatz 2 Ziffer 3) genannte Bedingung (die Sendung enthält besonders schadensanfällige Waren) nicht, während alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind, kann LED Labs auf ausdrücklichen Wunsch des Vertriebshändlers und auf dessen alleiniges Risiko den Transport der Waren in Form eines Pakets organisieren und dessen Kosten übernehmen. In diesem Fall übernimmt der Vertriebshändler durch den Verzicht auf eine individuelle Kalkulation des Transports und auf den empfohlenen Transport auf Paletten das volle Risiko einer möglichen Zerstörung oder Beschädigung der Waren während des Transports. Der Vertriebshändler nimmt zur Kenntnis, dass der Versand der Waren erhöhten Risikos in Form eines Pakets die Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung der Waren stark erhöht. Wählt der Vertriebshändler eine solche Form des Transports für Waren erhöhten Risikos, dann haftet LED Labs in keiner Weise für die während des Transports auftretenden Beschädigungen der Waren und ist insbesondere nicht zum Umtausch der beschädigten Waren oder zur Zahlung irgendeiner Entschädigung an den Vertriebshändler verpflichtet. Der Vertriebshändler nimmt zudem zur Kenntnis, dass bei der Wahl einer solchen Form des Transports von Waren erhöhten Risikos ebenfalls die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen gegenüber dem Spediteur erfolglos sein kann.
6. Auf ausdrücklichen Wunsch des Vertriebshändlers kann LED Labs den Transport der Waren nicht an die Adresse des Vertriebshändlers, sondern direkt an einen Dritten, der der Endempfänger der Waren ist, veranlassen (so genannte Drop-Shipping-Option). In einem solchen Fall werden die Kosten für den Versand unabhängig von der Erfüllung der in Absatz 2 genannten Vorgaben individuell kalkuliert und vom Vertriebshändler übernommen. Die Versandkosten werden der Verkaufsrechnung hinzugerechnet.
7. LED Labs nimmt für den Versand der Waren die Dienste von Dritten in Anspruch, d. h. von Kurier- und Transportunternehmen, die derartige Dienstleistungen professionell anbieten.
8. Die Übergabe der Waren und der Übergang der Gefahr des Verlusts, der Zerstörung oder der Beschädigung der Waren auf den Vertriebshändler erfolgen zum Zeitpunkt der Übergabe der Sendung an den Spediteur.
9. Der Vertriebshändler ist verpflichtet sicherzustellen, dass am Ort und zum Zeitpunkt der Abnahme der Sendung mit den Waren eine kompetente Person anwesend ist, die befugt ist, den Zustand der abzunehmenden Sendung zu überprüfen und alle erforderlichen Dokumente im Zusammenhang mit der Abnahme der Sendung und etwaigen Reklamationen zu unterzeichnen.
10. Bei jeder Abnahme einer Sendung ist der Vertriebshändler verpflichtet, den Inhalt der Sendung im Beisein des Vertreters des Spediteurs zu überprüfen und, falls Schäden an den Waren festgestellt werden, unter dessen Mitwirkung ein Schadensprotokoll mit entsprechender fotografischer Dokumentation zu erstellen. Der Vertriebshändler muss dieser Verpflichtung unbedingt nachkommen, insbesondere dann, wenn die äußere Verpackung der Sendung sichtbare Anzeichen einer Beschädigung aufweist. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung durch den Vertriebshändler berechtigt LED Labs, die Anerkennung von Ansprüchen wegen Beschädigung der Ware während des Transports und die Begleichung von Ansprüchen des Vertriebshändlers aus diesem Grund zu verweigern.
11. LED Labs kann zusätzliche Dienstleistungen für die Lieferung von Waren anbieten, darunter: (1) die Dienstleistung „12:00 Uhr“ – eine zusätzlich zu bezahlende Dienstleistung, die in der Lieferung der vom Vertriebshändler bestellten Waren bis 12:00 Uhr am nächsten Werktag nach dem Tag der Bestellung besteht (weiter „12:00 Service”). Der 12:00 Service kann auf bestimmte, von LED Labs ausgewählte geografische Gebiete beschränkt werden. Die besonderen Bedingungen und Kosten des 12:00 Service können in Anhang Nr. 1 zu diesne AGB angegeben werden. Zusätzliche Informationen über den 12:00 Service kann auch der zuständige Betreuer des Vertriebshändlers übermitteln.
2) Samstags-Service - eine zusätzlich bezahlte Dienstleistung, die in der Zustellung der vom Vertriebshändler bestellten Waren am Samstag besteht (weiter „Saturday Service”). Der Saturday Service kann auf bestimmte, von LED Labs ausgewählte geografische Gebiete beschränkt werden. Die besonderen Bedingungen und Kosten des Saturday Service können in Anhang Nr. 1 zu diesne AGB angegeben werden. Zusätzliche Informationen über den Saturday Service kann auch der zuständige Betreuer des Vertriebshändlers übermitteln.
12. Bestimmte Waren dürfen nur in von LED Labs festgelegten Paketen verkauft oder geliefert werden – verstanden als von LED Labs aufgezeigte Anzahl der zusammen verpackten oder versendeten Waren eines bestimmten Typs (weiter „Pakete“). In von LED Labs angezeigten Ausnahmesituationen können ausgewählte Waren außerhalb der Pakete verkauft oder geliefert werden, wobei in jedem Fall die Zustimmung des zuständigen Betreuers des Vertriebshändlers erforderlich ist.
§6.
Garantiebedingungen
1. LED Labs gewährt dem Vertriebshändler eine Qualitätsgarantie auf die Waren.
2. LED Labs garantiert, dass die angebotenen Waren frei von versteckten Mängeln sind.
3. Die Garantiezeit variiert für die verschiedenen angebotenen Waren und ist gleich:
1) dem Zeitraum, der in den von LED Labs zur Verfügung gestellten Preislisten oder in der auf der Plattform veröffentlichten Beschreibung der Waren angegeben ist,
2) 24 (vierundzwanzig) Monate ab dem Datum des Kaufs der Waren durch den Vertriebshändler – für Waren, für welche in den Preislisten oder in den auf der Plattform veröffentlichten Informationen keine andere Garantiezeit angegeben ist.
4. Die Garantie wird nur dem Vertriebshändler gewährt, der die Waren direkt von LED Labs erwirbt, und ist nicht auf Dritte übertragbar.
5. Der Vertriebshändler erwirbt die Rechte aus der Garantie unter der Bedingung, dass er LED Labs den vollen Preis für die gekauften Waren bezahlt hat.
6. Die Garantie erstreckt sich nur auf physische Mängel der Waren, die während der Garantiezeit auftreten und die auf Ursachen zurückzuführen sind, die bereits in den verkauften Waren zu dem Zeitpunkt vorhanden waren, als die Gefahr der zufälligen Beschädigung und des Verlusts der Waren auf den Vertriebshändler überging (d. h. zu dem Zeitpunkt, an dem die Waren dem Spediteur oder direkt dem Vertriebshändler übergeben wurden). Die Garantie erstreckt sich nur auf Mängel, die sich auf die funktionellen Eigenschaften der Waren beziehen und die ihre Nutzbarkeit im Hinblick auf den Zweck, der sich aus dem normalen Gebrauch ergibt, beeinträchtigen.
7. Die Garantie erstreckt sich insbesondere nicht auf Mängel, die auf unsachgemäße Verwendung, Montage, eigenmächtige Änderungen oder Reparaturen zurückzuführen sind, die entgegen der Gebrauchsanweisung oder den Regeln des technischen Wissens durchgeführt wurden. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Mängel, die auf unsachgemäßen Transport, Lagerung oder Wartung der Waren zurückzuführen sind, sowie auf mechanische Schäden, die durch Unfälle, Naturkatastrophen, anormale Nutzungs- oder Lagerbedingungen wie hohe Temperatur, Druck, Feuchtigkeit, Kontakt mit chemischen Stoffen usw. entstanden sind. Die Garantie gilt nicht für Waren, die entgegen der Gebrauchsanweisung oder entgegen ihrer Bestimmung verwendet wurden.
8. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Veränderungen in der Charakteristik der Waren, die durch normale Abnutzung im Laufe der Zeit entstehen. Aufgrund der physikalisch-chemischen Eigenschaften von Leuchtdioden (LEDs) ist es kein Mangel, wenn der Lichtstrom um 30 Prozent (dreißig Prozent) seines Wertes abnimmt oder sich die Lichtfarbe bei Gebrauch und Ablauf der Zeit leicht verändert.
9. Wenn ein Mangel festgestellt wird, muss der Vertriebshändler LED Labs eine Reklamation schriftlich oder per E-Mail übermitteln. Die Reklamation muss innerhalb einer Frist von höchstens 14 (vierzehn) Tagen ab dem Datum der Feststellung des Mangels angemeldet werden, andernfalls verliert der Vertriebshändler seine Berechtigungen aus der Garantie. Die Reklamation muss die Bezeichnung der mangelhaften Waren und eine Beschreibung des Mangels enthalten.
10. LED Labs prüft die Reklamation innerhalb von 14 (vierzehn) Werktagen. Sollte es jedoch notwendig sein, zusätzliche Erläuterungen oder technisches Fachwissen einzuholen oder die mangelhafte Ware zu inspizieren, kann die Frist verlängert werden, worüber LED Labs den Vertriebshändler unter Angabe der neuen Frist für die Prüfung der Reklamation informiert.
11. LED Labs kann vom Vertriebshändler zusätzliche Informationen, Materialien oder Unterlagen fordern, insbesondere die Übersendung eines Fotos der mangelhaften Ware oder eines Dokuments, das den Kauf der Ware bestätigt. Werden die angeforderten Unterlagen nicht vorgelegt, kann dies zu einer Verlängerung des Reklamationsverfahrens führen.
12. Wenn es notwendig ist, die mangelhaften Waren zu untersuchen, muss der Vertriebshändler die mangelhaften Waren an LED Labs liefern und die Kosten für den Transport übernehmen, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren. In diesem Fall erstattet LED Labs dem Vertriebshändler die nachgewiesenen Transportkosten, wenn sich die Reklamation als berechtigt erweist. Sollte sich die Reklamation als unbegründet erweisen, ist LED Labs nicht verpflichtet, die Transportkosten zu erstatten oder die Kosten für die Rücksendung der Ware an den Vertriebshändler zu übernehmen. Der Vertriebshändler trägt das Risiko des zufälligen Verlusts oder der Zerstörung der Waren bis zur Übergabe der Waren an LED Labs und ab dem Zeitpunkt, zu dem die zurückgesandten Waren an den Spediteur oder direkt an den Vertriebshändler übergeben werden.
13. Wenn sich die Reklamation als berechtigt erweist, wird LED Labs nach eigenem Ermessen den Mangel an der Ware beheben (reparieren), dem Vertriebshändler neue, mangelfreie Waren liefern (ersetzen) oder den vom Vertriebshändler gezahlten Preis für die Waren erstatten.
14. LED Labs erfüllt seine Verpflichtung zur Reparatur oder zum Ersatz der Waren oder zur Rückerstattung des Preises innerhalb von 15 (fünfzehn) Werktagen, gerechnet ab dem Datum der Anerkennung des Reklamation des Vertriebshändlers. Im Falle von Lieferschwierigkeiten kann diese Frist jedoch verlängert werden, worüber LED Labs den Vertriebshändler unter Angabe des neuen Termins für die Erledigung der Reklamation informiert.
15. Im Falle der Reparatur oder des Austauschs der Waren wird der Garantiezeitraum nicht verlängert oder läuft neu an.
16. LED Labs haftet weder gegenüber dem unmittelbaren Vertriebshändler noch gegenüber nachgeschalteten Anwendern für Schäden, Ausgaben oder entgangene Gewinne, die sich aus dem Kauf, der Verwendung oder der Unfähigkeit zur Verwendung der Waren ergeben. Die Parteien schließen die Haftung von LED Labs im Rahmen der Gewährleistung aus.
17. Für einige Waren kann die auf ihrer Verpackung oder ihrem Datenblatt angegebene Garantiezeit, darunter die auf der Plattform oder der Website von LED Labs angegebene Garantiezeit, von der in Absatz 3 genannten Garantiezeit abweichen. In einem solchen Fall sind die Bestimmungen der AGB maßgebend.
§7.
Grundsätze des Marketings der Waren von LED Labs und der Verwendung der Markenzeichen und Marketingmaterialien von LED Labs
1. Der Vertriebshändler ist verpflichtet, für die Waren von LED Labs zu werben.
2. Zu den in Absatz 1 genannten Werbemaßnahmen für die Waren, zu deren Durchführung der Vertriebshändler verpflichtet ist, gehören folgende Aktivitäten:
(1) Gewinnung von Käufern für die Waren,
2) Ausführung von Aktivitäten, die ein positives Image von LED Labs, den Waren und den zu ihrer Kennzeichnung verwendeten Marken von LED Labs auf dem Markt und bei den bedienten Kunden schaffen,
3) Bewerbung und Förderung der Waren mit Hilfe von Marketingmaterialien auf entsprechende Weise und in Anpassung an die Marktbedingungen,
4) Präsentation und Verkauf der Waren in ihrer originalen Form und Verpackung, wobei gesetzlich vorgeschriebene Änderungen mit vorheriger Zustimmung von LED Labs zulässig sind,
5) Gewährleistung einer entsprechenden Betreuung der Vertriebshändler, die ein gutes Image von LED Labs gewährleisten,
6) Benachrichtigung von LED Labs über alle Änderungen in der Organisation oder den Vertriebsmethoden des Vertriebshändlers, die sich auf die Erfüllung der Pflichten des Vertriebshändlers auswirken können,
7) Förderung von Waren nach den mit LED Labs abgestimmten Regeln.
3. Im Zusammenhang mit dem Aufnahme einer kommerziellen Zusammenarbeit mit dem Vertriebshändler in Bezug auf den Kauf von Waren von LED Labs durch den Vertriebshändler für den Wiederverkauf, kann LED Labs dem Vertriebshändler Marketingunterstützung zu den nachfolgend aufgeführten oder in einem separat mit dem Vertriebshändler abgeschlossenen individuellen Vertrag genannten Bedingungen anbieten.
4. Der Vertriebshändler darf Marketingmaterial über die Waren nur auf der Website des Vertriebshändlers und auf den von LED Labs vorab genehmigten Online-Shops des Vertriebshändlers platzieren.
5. LED Labs ist Eigentümer der Marken, die zur Bezeichnung und Werbung für die von LED Labs hergestellten oder angebotenen Waren sowie für die Marken, unter denen diese Waren angeboten werden, genutzt werden (weiter „Marken”). Je nach dem Kontext und der Entscheidung von LED Labs können die Marken Folgendes umfassen: (i) LIMINES, (ii) LED Labs, (iii) COLABT, (iv) andere Marken von LED Labs.
6. LED Labs kann den Vertriebshändlern Markenbücher von LED Labs zur Verfügung stellen, d. h. Dokumente, die die Regeln für die Verwendung der einzelnen Marken von LED Labs enthalten. Wenn dem Vertriebshändler ein Markenbuch von LED Labs zur Verfügung gestellt wird, muss der Vertriebshändler die darin enthaltenen Regeln für die Präsentation und Verwendung der Marken von LED Labs einhalten.
7. LED Labs ist Eigentümer einer Reihe von Marketingmaterialien, für die die Firma die exklusiven materiellen Urheberrechte besitzt.
8. Die Marketingunterstützung kann insbesondere Folgendes umfassen:
1) Gewährung einer Lizenz zur Nutzung ausgewählter Marken von LED Labs,
2) Gewährung einer Lizenz zur Nutzung ausgewählter Marketingmaterialien von LED Labs,
9. Marketingmaterialien können dem Vertriebshändler in elektronischer Form, in Form von digitalen Dateien, durch Zugang zu den Materialien über von LED Labs benannten Websites oder durch Zusendung per E-Mail oder über andere Dateiübertragungs- oder Filesharingdienste übermittelt werden, mit Ausnahme von physischen Marketingmaterialien (z. B. Kataloge, Broschüren, Muster, Displays), die LED Labs an den Sitz des Vertriebshändlers senden kann. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde, gehen die Versandkosten zu Lasten des Vertriebshändlers. Im Zuge der Erweiterung der Produktpalette von LED Labs kann das Marketingmaterial für neue Produkte sukzessive ergänzt werden.
10. Wird einem Vertriebshändler eine Lizenz für die Marketingmaterialien von LED Labs oder die Marken von LED Labs erteilt, so gilt dies mangels einer anderen Vereinbarung zwischen den Parteien als Erteilung einer begrenzten, nicht ausschließlichen, nicht abtretbaren und widerruflichen Lizenz für den Vertriebshändler. Die Lizenz wird nur für die von LED Labs ausdrücklich angegebenen Anwendungsbereiche erteilt. Der Vertriebshändler ist unter Androhung der Nichtigkeit seiner Lizenz nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von LED Labs weitere Lizenzen (Unterlizenzen) zu erteilen.
11. Die Lizenzen, die dem Vertriebshändler auf Grundlage dieser AGB erteilt werden, sind zeitlich befristet. Die Lizenzen gelten ab dem Zeitpunkt der Übertragung einzelner Marketingmaterialien oder Marken von LED Labs an den Vertriebshändler bis zu 3 (drei) Monaten ab dem Datum, an dem LED Labs dem Vertriebshändler die letzte Rechnung ausstellt, die den Verkauf ausgewählter, von der Lizenz erfasster Produkte von LED Labs dokumentiert. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, laufen die dem Vertriebshändler gewährten Lizenzen nach Ablauf von 3 (drei) Monaten ab der letzten von LED Labs dem Vertriebshändler ausgestellten Rechnung, die den Verkauf ausgewählter, von der Lizenz erfasster Waren von LED Labs dokumentiert, aus und können nur dann zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden, wenn der Vertriebshändler eine neue Bestellung für die Waren aufgibt. In diesem Fall werden die Lizenzen wieder ab dem Datum wirksam, an dem LED Labs dem Vertriebshändler eine Rechnung ausstellt, die den Verkauf der ausgewählten Waren von LED Labs dokumentiert.
12. LED Labs hat das Recht, die erteilten Lizenzen für die Marketingmaterialien oder die Marken von LED Labs mit sofortiger Wirkung einseitig zu widerrufen, insbesondere wenn diese vom Markt genommen oder aktualisiert werden müssen oder wenn der Vertriebshändler gegen die AGB verstößt. Wenn die Lizenz ausläuft oder gekündigt wird, ist der Vertriebshändler verpflichtet, alle erhaltenen Marketingmaterialien oder andere Materialien von LED Labs, die die Marken von LED Labs enthalten, für die die Lizenz abgelaufen ist, an LED Labs zurückzugeben.
13. Die dem Vertriebshändler im Rahmen des Vertrages erteilten Lizenzen sind jeweils auf folgende Weise eingeschränkt:
1) Die Lizenzen gelten nur für ausgewählte Marketingmaterialien oder Marken, die dem Vertriebshändler von LED Labs in Erfüllung des abgeschlossenen Vertrages zur Bereitstellung von Marketingunterstützung zur Verfügung gestellt werden, und schließen keine Materialien ein, die parallel auf andere Weise (z. B. auf einer Website, auf Diensten wie Youtube, Facebook, Pinterest, Linkedin) sowohl von LED Labs als auch von Dritten verbreitet werden.
2) Die Lizenzen ermächtigen den Vertriebshändler, die Marketingmaterialien oder ausgewählte Marken von LED Labs ausschließlich zur Kennzeichnung und Förderung ausgewählter, von LED Labs erworbener Waren zu verwenden. Die dem Vertriebshändler zur Verfügung gestellten Materialien oder Marken dürfen nicht zur Kennzeichnung von Waren verwendet werden, die nicht von LED Labs stammen, oder von Waren, die von anderen Unternehmen hergestellt und vertrieben werden.
3) Der Vertriebshändler ist nicht befugt, die erhaltenen Marketingmaterialien eigenständig zu verändern oder zu modifizieren und dabei insbesondere die in diesen Materialien angebrachten Markenzeichen oder andere Kennzeichnungen von LED Labs zu entfernen oder zu verdecken. Der Vertriebshändler darf lediglich geringfügige Änderungen vornehmen, wie z. B. die Änderung des Bildausschnitts der Grafiken, jedoch unter der Bedingung, dass die Marken nicht entstellt werden und alle Anforderungen und Parameter, die in dem entsprechenden Buch der betreffenden Marke angegeben sind, eingehalten werden.
(4) Die Lizenz umfasst nicht die Genehmigung zur Durchführung von Bearbeitungen und zur Erstellung abgeleiteter Werke.
5) Die Lizenzen berechtigen den Vertriebshändler ausschließlich, das Marketingmaterial oder die ausgewählten Marken in Übereinstimmung mit den in den AGB oder dem mit dem Vertriebshändler abgeschlossenen individuellen Vertrag festgelegten Regeln zu verwenden. Die Verwendung von Marketingmaterialien oder Marken in einer Weise, die diesen AGB oder den Richtlinien von LED Labs widerspricht, ist nicht geschützt und stellt keine Handlung im Rahmen der Lizenz dar.
14. Der Vertriebshändler nimmt zur Kenntnis, dass LED Labs der alleinige Eigentümer der Marken und der materiellen Urheberrechte an den Marketingmaterialien ist. Der Vertriebshändler verpflichtet sich, die Rechte von LED Labs an dem Unternehmen, den Marken, den Warenzeichen, den Urheberrechten und anderen geistigen Eigentumsrechten zu respektieren.
15. Der Vertriebshändler ist verpflichtet, die von LED Labs erhaltenen Marketingmaterialien oder Marken angemessen vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte zu schützen.
16. Der Vertriebshändler darf keine Marketingmaterialien oder Marken in einer Weise verwenden, die den irreführenden Eindruck einer organisatorischen Zugehörigkeit des Vertriebshändlers zu LED Labs erwecken könnte, insbesondere in einer Weise, die den Eindruck erwecken könnte, dass der Vertriebshändler eine Niederlassung, eine Tochtergesellschaft, ein Agent oder ein Vertreter von LED Labs ist.
17. Der Vertriebshändler verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass die ihm zur Verfügung gestellten Marketingmaterialien und Marken nicht auf unrechtmäßige oder eine den Interessen oder dem Ruf von LED Labs oder Dritten schaden bzw. das Image von LED Labs, der Marken oder der Waren von LED Labs anderweitig beeinträchtigende Weise genutzt werden.
18. Der Vertriebshändler ist verpflichtet, bei der Verwendung von Marketingmaterialien oder Marken, die ihm im Rahmen der ihm erteilten Lizenz zur Verfügung gestellt werden, die aktuellen Richtlinien von LED Labs hinsichtlich der Art und Weise der Verwendung dieser Materialien oder Marken einzuhalten. Wenn Marketingmaterialien zur Bewerbung ausgewählter Waren von LED Labs auf den Websites oder in den Online-Shops des Vertriebshändlers verwendet werden, ist der Vertriebshändler verpflichtet, diese in angemessener Weise und in Übereinstimmung mit den aktuellen Richtlinien von LED Labs zu präsentieren. Bei der Verwendung einer Marke im Rahmen der erteilten Lizenz ist der Vertriebshändler verpflichtet, alle Anforderungen und Parameter einzuhalten, die im entsprechenden Buch der betreffenden Marke aufgeführt sind.
19. LED Labs behält sich das Recht vor, den Vertriebshändler bei der Erfüllung seiner aus diesen AGB und darunter diesem Absatz folgenden Verpflichtungen zu kontrollieren. Im Falle von Unregelmäßigkeiten bei der Verwendung von Marketingmaterialien oder Marken wird LED Labs den Vertriebshändler auffordern, die festgestellten Inkorrektheiten innerhalb von 7 (sieben) Tagen zu beheben. Kommt der Vertriebshändler der Aufforderung nicht fristgerecht nach, ist LED Labs berechtigt, die Lizenz mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
§8.
Bedingungen für die Erbringung zusätzlicher Dienstleistungen durch LED Labs und Regeln für die Nutzung der von LED Labs bereitgestellten Online-Konfiguratoren
1. im Auftrag des Vertriebshändlers kann LED Labs zusätzliche Dienstleistungen erbringen, insbesondere in Form von Schneiden, Bohren, Biegen und Versiegeln ausgewählter Waren, darunter Aluminiumprofile und Kunststofflampenschirme für LED-Streifen, sowie Dienstleistungen im Bereich der Montage der Waren. Der Umfang der im vorstehenden Satz genannten zusätzlichen Leistungen, die Bedingungen für ihre Erbringung und die Vergütung für die Erbringung der zusätzlichen Leistungen sind in den folgenden Bestimmungen festgelegt.
2. Die Vertriebshändler können LED Labs über die von LED Labs zur Verfügung gestellten Kontaktdaten und über den Betreuer des Vertriebshändlers kontaktieren, wobei die Aufträge für die von LED Labs erbrachten Dienstleistungen von den Vertriebshändlern gemäß dem in den folgenden Bestimmungen beschriebenen Verfahren einzubringen sind.
3. Die von LED Labs erbrachten Dienstleistungen werden ein jedes Mal im individuellen Auftrag des Vertriebshändlers erbracht.
4. Aufträge für die von LED Labs erbrachten Dienstleistungen können nur per E-Mail unter Verwendung der auf der Plattform angegebenen aktuellen Kontaktdaten des Betreuers des Vertriebshändlers eingebracht werden.
5. Um einen Auftrag einzubringen, sendet der Vertriebshändler eine Angebotsanfrage an LED Labs, in der er die erwarteten Parameter des Auftrags angibt, die für ihre Realisierung notwendig sind, wie z. B. detaillierte Bezeichnung und Abmessungen der bestellten Elemente, Anzahl der bestellten Elemente, Realisierungszeit der Bestellung, Art und Bedingungen der Zahlung und Lieferung, usw. Zudem muss der Vertriebshändler ein bemaßtes Schema (z. B. Skizze, Zeichnung) des Auftragsgegenstandes übersenden.
6. LED Labs prüft die eingegangene Angebotsanfrage und kontrolliert, ob sie alle für die korrekte Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen enthält. Falls erforderlich, wird LED Labs den Vertriebshändler bitten, die erhaltene Anfrage zu ergänzen oder zu korrigieren.
7. Nach Erhalt einer korrekt formulierten und vollständigen Angebotsanfrage erstellt LED Labs ein Angebot für den Auftragsgegenstand und leitet es an den Vertriebshändler weiter (weiter „Angebot“). Das Angebot von LED Labs kann in jeder von LED Labs gewählten Form (einschließlich elektronischer Form, insbesondere über die Plattform oder per E-Mail) erstellt und übermittelt werden.
8. Das Angebot von LED Labs stellt ein Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die Erbringung der Dienstleistungen, die Gegenstand des Auftrags sind, im Sinne von Artikel 66 § 1 des Zivilgesetzbuches dar.
9. Der Abschluss eines Vertrages über die Erbringung von Dienstleistungen zwischen dem Vertriebshändler und LED Labs über die Plattform kommt zustande, wenn der Vertriebshändler das Angebot von LED Labs annimmt. Der Vertriebshändler nimmt das Angebot von LED Labs an, indem er den zuständigen Betreuer des Vertriebshändlers über die Annahme dieses Angebots informiert. Während der Annahme des Angebots von LED Labs darf der Vertriebshändler keinerlei Änderungen und Ergänzungen vornehmen bzw. Einwände gegen das Angebot von LED Labs vorbringen.
10. Die Nichtannahme der AGB im Rahmen des Verfahrens der Auftragsabgabe macht die Nutzung der von LED Labs erbrachten Dienstleistungen unmöglich und erfordert eine individuelle Abstimmung der Bedingungen des Geschäfts in schriftlicher oder elektronischer Form.
11. Mündliche Vereinbarungen, Zusicherungen, Versprechen und Garantien, die von Mitarbeitern von LED Labs im Zusammenhang mit der Einreichung einer Angebotsanfrage des Vertriebshändlers oder einem Angebot von LED Labs bzw. der Annahme des Auftrags gemacht werden, sind für die Parteien nicht bindend, es sei denn, sie werden ausdrücklich vom Betreuer des Vertriebshändlers bestätigt.
12. Die das Angebot von LED Labs auf die in Absatz 9 obenstehend genannte Weise annehmende Person erklärt, dass sie befugt ist, den Vertriebshändler gemäß den Angaben im Unternehmerregister (Landesgerichtsregister, Zentrales Gewerberegister oder anderes gleichwertiges ausländisches Unternehmerregister) bzw. auf der Grundlage einer entsprechenden Vollmacht zu vertreten.
13. Bei komplexeren Aufträgen ist es möglich, einen Prototyp des Auftragsgegenstandes für den Vertriebshändler herzustellen (weiter „Prototyp“).
14. Das in den Absätzen 3 bis 12 beschriebene Verfahren gilt sinngemäß für die Bestellung von Prototypen.
15. Der Vertriebshändler trägt auch die Kosten für die Herstellung des Prototyps und dessen Transport im Falle der letztendlichen Stornierung weiterer Bestellungen.
16. Der Auftragsgegenstand wird dem Vertriebshändler zu dem Zeitpunkt und an dem Ort übergeben, den die Parteien während des Bestellvorgangs vereinbart haben. Die Gefahr des zufälligen Verlusts oder der Zerstörung des Auftragsgegenstandes geht mit der Auslieferung des Auftragsgegenstandes auf den Spediteur oder direkt auf den Vertriebshändler oder eine von ihm beauftragte Person über.
17. Zu den Pflichten des Vertriebshändlers gehört die Organisation der Abnahme und des Transports des Auftragsgegenstandes. Auf ausdrücklichen Wunsch des Vertriebshändlers kann der Transport des Auftragsgegenstandes von LED Labs organisiert werden. In diesem Fall werden die Transportkosten auf den Preis für die Realisierung des Auftrags aufgeschlagen, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.
18. Alle anderen Kosten im Zusammenhang mit der Lieferung (insbesondere Zölle, Versicherung usw.) werden ausschließlich vom Vertriebshändler getragen.
19. Vor dem Versand wird der Auftragsgegenstand von LED Labs auf Qualität und Übereinstimmung mit der Bestellung geprüft und so verpackt, dass seine Transportsicherheit gewährleistet ist. Im Moment der Abnahme des Auftragsgegenstandes muss der Vertriebshändler den Zustand der Verpackung vor der Bestätigung der Abnahme der Sendung vom Spediteur prüfen. Informationen über eventuelle Schäden, die während des Transports entstanden sind, müssen dem Spediteur zum Zeitpunkt der Abnahme der Sendung schriftlich mitgeteilt und anschließend an LED Labs weitergeleitet werden. In einem solchen Fall bewahrt der Vertriebshändler die Verpackung, in der ihm der Auftragsgegenstand geliefert wurden, für eine spätere Prüfung auf.
20. Der Vertriebshändler ist verpflichtet, den Auftragsgegenstand sofort nach Erhalt zu prüfen und LED Labs über festgestellte Schäden, Nichtkonformität mit der Bestellung, Mängel und Fehlmengen zu informieren.
21. Transportschäden und Reklamationen wegen Nichtübereinstimmung mit der Bestellung, Mängel oder Fehlmengen müssen spätestens 5 (fünf) Tage nach Erhalt des Auftragsgegenstandes schriftlich oder per E-Mail gemeldet werden, unter Androhung des Verfalls aller diesbezüglichen Ansprüche, die nicht innerhalb der vorgenannten Frist geltend gemacht werden.
22. Soweit die Parteien nichts anderes vereinbaren, muss der mangelbehaftete Auftragsgegenstand an LED Labs zur Überprüfung zurückgeschickt werden. Wenn der Mangel von LED Labs bestätigt wird, wird der mangelbehaftete Auftragsgegenstand in Übereinstimmung mit dem Vertrag gebracht oder LED Labs erstattet dem Vertriebshändler den gezahlten Preis.
23. Im Falle des Versands des Auftragsgegenstands außerhalb des polnischen Hoheitsgebiets ist der Vertriebshändler verpflichtet, LED Labs alle Dokumente zur Verfügung zu stellen, die mit der Ausfuhr von Waren aus der Europäischen Union oder mit der innergemeinschaftlichen Lieferung von Waren zusammenhängen, darunter insbesondere den Frachtbrief und die Zolldokumente.
24. Bei der Erbringung von Dienstleistungen für Vertriebshändler stellt LED Labs mit der gebotenen Sorgfalt sicher, dass der Auftragsgegenstand die Erwartungen des Vertriebshändlers in Bezug auf Qualität und Übereinstimmung mit dem Auftrag erfüllt. LED Labs weist jedoch darauf hin, dass die folgenden Umstände die Art und Weise der Ausführung und die endgültigen Parameter des Auftragsgegenstandes beeinflussen können:
1) Bei geschnittenen und gebohrten Teilen (Aluminiumprofile und Kunststoffzubehör) sind Maßtoleranzen von plus/minus 0,5 mm und Winkel von plus/minus 1 Grad möglich,
2) Im Falle des Zuschnitts von Elementen nach Maß mit der von LED Labs verwendeten Technologie kann es zu leichten Scharten an den Kanten kommen, die an den Verbindungsstellen der einzelnen Bauteile (insbesondere bei Lampenschirmen aus Kunststoff) ein Spiel von bis zu 1 mm verursachen können.
3) Die zur Herstellung von Aluminiumprofilen und Zubehör verwendeten Werkstoffe haben unterschiedliche Eigenschaften, die sich im Laufe der Zeit und unter dem Einfluss äußerer Bedingungen (z.B. Druck, erhöhte Temperatur, hohe Luftfeuchtigkeit) leicht verändern können. Insbesondere Kunststoff kann bereits nach dem Schneiden seine Abmessungen verändern und sich um bis zu 0,1 % seiner ursprünglichen Abmessungen schrumpfen bzw. sich ausdehnen.
4) Aufgrund der physikalischen und chemischen Eigenschaften von Leuchtdioden kann es im Laufe der Zeit und des Gebrauchs zu einem Rückgang des Lichtstroms um 30 % oder zu einer leichten Veränderung der Lichtfarbe kommen.
25. Das Auftreten eines der in Absatz 24 genannten Phänomene , stellt keine Überschreitung der Norm, keinen Sachmangel und keine Nichtübereinstimmung des Auftragsgegenstandes mit dem Vertrag dar und kann nicht Gegenstand einer Reklamation durch den Vertriebshändler sein.
26. LED Labs kann Vertriebshändlern Online-Tools zur Verfügung stellen, um bestimmte Waren selbst zu entwerfen oder technische Änderungen an ausgewählten Waren vorzunehmen (dies gilt insbesondere für den 3D-Konfigurator, der ebenfalls über die Plattform verfügbar ist). Wenn der Vertriebshändler eine Bestellung über die im vorstehenden Satz genannten Online-Tools (einschließlich des 3D-Konfigurators) aufgibt, kommen zwischen den Parteien Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen (darunter der in Absatz 1 genannten Dienstleistungen), Kaufverträge und Verträge über die Lieferung von Waren zustande. Im Falle der Nutzung der von LED Labs zur Verfügung gestellten Online-Tools (einschließlich des 3D-Konfigurators) durch den Vertriebshändler kommt der Abschluss der im vorstehenden Satz genannten Verträge zwischen dem Vertriebshändler und LED Labs erst erst im Moment der Auftragsbestätigung durch den zuständigen Betreuer des Vertriebshändlers zustande. Wenn der Vertriebshändler die in dieser Bestimmung genannten Online-Tools (einschließlich des 3D-Konfigurators) nutzt und mit diesen Tools erstellte Waren erwirbt, gelten alle Bestimmungen der vorstehenden Absätze 16 – 25 entsprechend. Aufgrund des individuellen Charakters der Waren, die mit der Verwendung der in dieser Bestimmung genannten Online-Tools durch den Vertriebspartner verbunden sind, kann die Auftragsbearbeitung und die Lieferzeit für solche Waren vom Standard abweichen, was eine längere als die standardmäßige, von LED Labs garantierte Auftragsbearbeitung und Lieferzeit der Waren, die zudem nachträglichen Änderungen unterliegen kann (abhängig von den Besonderheiten einer bestimmten Bestellung), bedeutet. Der Vertriebshändler muss ein jedes Mal die Lieferbedingungen mit dem zuständigen Betreuer des Vertriebshändlers abstimmen.
§9.
Haftung
1. Informationen über die Eigenschaften der Waren sind jeweils in der Beschreibung der Waren enthalten.
2. Die Haftung von LED Labs im Rahmen der Gewährleistung ist ausgeschlossen (die Bestimmungen von Artikel 556 – 576 des Zivilgesetzbuches finden keine Anwendung).
3. Die Haftung von LED Labs deckt nur den tatsächlichen Schaden ab und ist auf den Wert der Bestellung beschränkt.
4. LED Labs haftet nicht für die Nichtzustellung der Waren aus vom Vertriebshändler zu verantwortenden Ursachen – z.B. im Zusammenhang mit der Angabe einer falschen oder unvollständigen Lieferadresse, die eine Zustellung der Sendung unmöglich macht. In diesem Fall informiert LED Labs den Vertriebshändler über den fehlgeschlagenen Versuch der Lieferung der Waren.
5. Der Vertriebshändler ist verpflichtet, LED Labs vor einer eventuellen Rückgabe der gekauften Waren zu kontaktieren, um das Datum und die Art der Abnahme der zurückgegebenen Waren durch einen von LED Labs auf Kosten des Vertriebshändlers beauftragten Kurier zu bestimmen. Rücksendungen, die auf anderem Wege erfolgen, können von LED Labs nicht abgenommen werden.
6. Der Vertriebshändler trägt alle rechtlichen, finanziellen und verwaltungstechnischen Folgen eines Rechtsverstoßes bei der Erfüllung der über die Plattform geschlossenen Verträge.
§10.
Besondere Bestimmungen für die Erbringung von elektronischen Dienstleistungen durch LED Labs
1. Diese AGB stellen gleichzeitig die Nutzungsordnung für Dienstleistungen auf elektronischem Wege dar, wie sie in Artikel 8 des Gesetzes über die Erbringung von Dienstleistungen auf elektronischem Wege vom 18. Juli 2002 genannt werden.
2. Um auf der Plattform zu surfen und mit dem von LED Labs verwendeten IKT-System korrekt zusammenzuarbeiten, sind folgende Voraussetzungen erforderlich (technische Mindestanforderungen):
1) ein Gerät mit Internetzugang, das die Ansicht von Websites ermöglicht. Insbesondere kann dies ein Gerät sein, das unter der Kontrolle eines der Betriebssysteme Windows, Linux, MacOS oder Android arbeitet. Die minimale Bildschirmauflösung für einen reaktionsschnellen Zugang zur Website der Plattform beträgt 1024x768.
2) Ein aktueller Webbrowser mit Java-Script-Unterstützung in der neuesten stabilen Version, die vom Hersteller bereitgestellt wird, z. B. MS Edge, Google Chrome, Mozilla Firefox, Opera, Safari,
3) aktivierte Cookies und entsprechend installierte Browser-Add-ons, um Java, Javascript und Adobe Flash zu unterstützen, Akzeptierung der Installation der Komponenten Adobe Flash Player, Quick Time und Acrobat Reader bei entsprechender Aufforderung,
4) deaktivierte Software, die die Ausführung der oben genannten Skripte blockiert,
5) aktiver E-Mail-Account,
6) Die von LED Labs bereitgestellten Informationen, darunter die Nutzungsordnung, können im *.pdf-Format zur Verfügung gestellt werden. Um diese Dateien öffnen zu können, muss ein Programm installiert werden, das diese Dateien lesen kann, z. B. Adobe Acrobat Reader.
3. Der Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen auf elektronischem Wege wird mit der Registrierung des Kontos auf der Plattform abgeschlossen.
4. Der Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen auf elektronischem Wege (darunter diejenigen, die sich auf die Führung des Kontos des Vertriebshändlers auf der Plattform beziehen) wird unbefristet abgeschlossen und kann gemäß den in den geltenden Rechtsvorschriften festgelegten Grundsätzen sowie durch Zusendung einer Erklärung über die Beendigung des Vertrags über die Erbringung von Dienstleistungen auf elektronischem Wege an die Kontaktdaten von LED Labs oder durch die selbständige Löschung des Kontos auf der Plattform durch den Vertriebshändler beendet werden.
5. Es ist dem Vertriebshändler untersagt, im Rahmen der Nutzung der Plattform und anderer von LED Labs elektronisch zur Verfügung gestellter Dienste Inhalte zu veröffentlichen, die rechtswidrig sind, die Persönlichkeitsrechte oder materiellen Urheberrechte Dritter verletzen oder in irgendeiner Weise gegen die geltenden gesellschaftlichen Normen und Gebräuche, die Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens im Internet verstoßen.
6. Penetrationstests, Sicherheitstests, versuchte Sicherheitsverletzungen oder Aktivitäten mit Hacking-Charakter sind im Zusammenhang mit der Plattform nicht gestattet.
7. Der Vertriebshändler darf sein Konto auf der Plattform nicht mit anderen Körperschaften teilen.
8. Der Vertriebshändler haftet für alle Inhalte, die er auf der Plattform veröffentlicht. Für den Fall, dass der Vertriebspartner Inhalte auf der Plattform veröffentlicht, die nach dem Gesetz oder den AGB verboten sind, ist LED Labs berechtigt, diese Inhalte zu entfernen und den Vertrag über die Erbringung elektronischer Dienstleistungen auf dieser Grundlage mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
9. Im Falle eines Verstoßes des Vertriebshändlers gegen eine Klausel der AGB oder der allgemeingültigen Rechtsvorschriften kann LED Labs alle gesetzlich zulässigen Maßnahmen ergreifen, einschließlich der Einschränkung der Nutzung der Plattform durch den Vertriebshändler.
10. Reklamationen im Zusammenhang mit der Funktion der Plattform sind an die E-Mail-Adresse reklamacje@led-labs.pl zu richten. Im Laufe des Reklamationsverfahrens kann LED Labs zusätzliche Erläuterungen, Unterlagen oder Nachweise zu dem Ereignis, das Gegenstand der Reklamation ist, anfordern.
11. LED Labs weist darauf hin, dass die Nutzung von elektronisch erbrachten Dienstleistungen über das Internet mit Risiken verbunden ist. Die größte Bedrohung ist die Möglichkeit, dass IKT-Systeme mit so genannten Viren, Würmern und Trojanern infiziert werden. Um die damit verbundenen Risiken zu vermeiden, wird den Nutzern der Plattform empfohlen, auf ihrem Gerät eine Antiviren-Software zu installieren und diese ständig zu aktualisieren.
12. LED Labs kann die ununterbrochene Funktion der Plattform nicht garantieren und Unterbrechungen ihrer Verfügbarkeit für die Vertriebshändler nicht verhindern, die durch Faktoren im Zusammenhang mit der Entwicklung oder Wartung der Plattform oder durch externe Faktoren außerhalb der Kontrolle von LED Labs verursacht werden können, darunter Unterbrechungen der Verfügbarkeit der Plattform aufgrund höherer Gewalt. LED Labs hat das Recht, die technischen Funktionen und Inhalte der Plattform zu ändern.
13. LED Labs setzt „Cookies“ ein, d.h. kleine Textdateien, die die Website der Plattform an den Browser sendet und die der Browser bei späteren Besuchen der Website an die Plattform zurücksendet. „Cookies“ werden hauptsächlich zur Aufrechterhaltung einer Session verwendet, indem z. B. nach der Anmeldung eine temporäre Kennung erzeugt und versandt wird. Sie können jedoch auch in breiterem Umfang durch Speicherung beliebiger Daten als Zeichenketten verwendet werden. Dadurch wird sichergestellt, dass der Vertriebshändler nicht jedes Mal dieselben Informationen eingeben muss, wenn er zu dieser Website zurückkehrt oder von einer Website zu einer anderen wechselt.
§11.
Auflösung der über die Plattform abgeschlossenen Verträge
1. LED Labs hat das Recht, die mit dem Vertriebshändler über die Plattform abgeschlossenen Verträge, darunter Kauf-, Liefer- und Vertriebsverträge, mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Vertriebshändler die Bedingungen dieser AGB in schwerwiegender Weise verletzt. Als schwerwiegende Verletzungen gelten insbesondere Zahlungsverzug von mehr als einem Monat, Verletzung der Geheimhaltungsvereinbarung, Verletzung der Rechte von LED Labs an den zur Kennzeichnung der Waren verwendeten Marken sowie jede andere Verletzung der Interessen von LED Labs. Im Falle der Kündigung oder des Auslaufens einer der in dieser Bestimmung genannten Verträge verpflichten sich die Parteien, ihre während der Laufzeit des Vertrages entstandenen gegenseitigen Verpflichtungen zu erfüllen.
2. Der zwischen den Parteien mit der Einrichtung eines Kontos auf der Plattform geschlossene Vertriebsvertrag gilt unbefristet. Jeder der Vertragsparteien steht das Recht zur Kündigung dieses Vertrages unter Einhaltung eines Kündigungszeitraumes von einem Monat mit Wirkung zum Ende des Kalendermonats zu.
§12.
Rechte an geistigem Eigentum und Vertraulichkeit
1. Der Vertriebshändler darf während der Laufzeit der über die Plattform abgeschlossenen Verträge und auch nach deren Ablauf in keiner Weise die geistigen Eigentumsrechte von LED Labs verletzen, die insbesondere wie folgt zu verstehen sind:
1) aktuelle und künftige materielle Urheberrechte und abgeleitete Urheberrechte von LED Labs an Werken jeglicher Art,
2) aktuelle oder in Zukunft eingetragene Marken,
3) nicht eingetragene Marken,
4) aktuelle oder in Zukunft eingetragene gewerbliche Muster,
5) aktuelle oder in Zukunft eingetragene Gemeinschaftsmuster,
6) aktuelle oder in Zukunft eingetragene Gebrauchsmuster,
7) aktuelle oder zukünftig angemeldete Patente, die in irgendeinem Land geschützt sind.
2. Jede Handlung, die nach den geltenden Gesetzen oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verboten ist, insbesondere die Herstellung, das Anbieten, die Werbung, die Inverkehrbringung, der Verkauf, der Import, der Export oder die Lagerung von Waren, die die geistigen Eigentumsrechte von LED Labs verletzen, wird als Verstoß gegen Absatz 1 angesehen.
3. Jede derartige Handlung wird als Verstoß gegen Absatz 1 betrachtet, auch wenn den Vertriebshändler kein Verschulden trifft. Die Haftung des Vertriebshändlers beruht auf dem Grundsatz des Risikos.
4. Der Vertriebspartner verpflichtet sich, während der Laufzeit der über die Plattform abgeschlossenen Verträge und für die Dauer von 20 (zwanzig) Jahren nach Ablauf des letzten Vertrags keine Handlungen auszuführen, die darauf abzielen, LED Labs eines der in Absatz 1 Ziffer 1 – 7 genannten Rechte zu entziehen oder LED Labs daran zu hindern, irgendeines dieser Rechte zu erlangen. Insbesondere wird er keinen Widerspruch gegen die Registrierung, keinen Antrag auf Löschung und keine Löschungsklage (einschließlich Widerklage) einreichen.
5. Im Falle eines Verstoßes gegen Absatz 1 oder Absatz 4 ist der Vertriebshändler verpflichtet, LED Labs eine Vertragsstrafe in Höhe von 500.000 PLN (fünfhunderttausend PLN) pro Fall zu zahlen. Dies schränkt das Recht von LED Labs auf Geltendmachung eines die Höhe der Vertragsstrafe übersteigenden Schadenersatzes nicht aus.
6. Der Vertriebshändler und LED Labs verpflichten sich zur Geheimhaltung der Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei während der Laufzeit der über die Plattform abgeschlossenen Verträge und für einen Zeitraum von 20 (zwanzig) Jahren nach Ablauf des letzten Vertrages. Als Unternehmensgeheimnis werden öffentlich nicht bekannt gegebene technische, technologische, geschäftliche und organisatorische Informationen des Unternehmens einer der Parteien sowie andere Informationen, die einen geschäftlichen Wert besitzen und hinsichtlich welcher die gegebene Partei die notwendigen Maßnahmen zu ihrer Geheimhaltung eingeleitet hat, angesehen. Das Unternehmensgeheimnis umfasst insbesondere alle Materialien, Dokumente und Informationen, insbesondere technische, technologische, geschäftliche und organisatorische Informationen, deren Übermittlung, Offenlegung oder Verwendung die Interessen des Unternehmers bedroht oder beeinträchtigt, unabhängig davon, wie sie erlangt wurden (absichtlich oder zufällig) und unabhängig von ihrer Form (mündlich, schriftlich, elektronisch).
§13.
Zusätzliche rechtliche Festlegungen
1. Der Inhalt und die Struktur der Plattform sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung von Daten oder Informationen, insbesondere die Verwendung von Materialien und Texten, die auf der Website veröffentlicht sind (einschließlich der AGB), sowie von Teilen davon und von Fotos, Grafiken, Zeichnungen, Marken und Videos, die auf der Plattform veröffentlicht sind, ist ohne die Zustimmung von LED Labs verboten.
2. LED Labs weist darauf hin, dass die auf der Plattform gezeigten Fotos, Videos und Visualisierungen der Waren ausschließlich dazu dienen, die dort angegebenen Warenmodelle zu präsentieren, und dass sie je nach den Einstellungen der einzelnen Geräte variieren können.
§14.
Zusätzliche Pflichten des Vertriebshändlers
1. Der Vertriebshändler verpflichtet sich, LED Labs über jede Adressänderung spätestens am Tag der Durchführung dieser Änderung zu informieren. Jedes an die auf der Plattform als Korrespondenzadresse aufgezeigte Adresse des Vertriebshändlers (oder eine andere offiziell angemeldete Adresse) gesendete Schreiben, das vom Vertriebshändler nicht termingemäß entgegengenommen wird oder dessen Annahme der Vertriebshändler abgelehnt hat, wird mit Ablauf des Termins, bis zu welchem der Vertriebshändler zur Annahme des Schreibens verpflichtet war, bzw. des Termins der Ablehnung der Annahme dieses Schreibens durch den Vertriebshändler als wirksam zugestellt angesehen.
2. Der Vertriebshändler verpflichtet sich, LED Labs über folgende Ereignisse zu informieren:
1) Einbringung eines Antrags auf Einleitung eines Sanierungsverfahrens gegen den Vertriebshändler,
2) Einbringung eines Antrags auf Insolvenzerklärung des Vertriebshändlers,
3) Einleitung eines Sanierungsverfahrens gegen den Vertriebshändler,
4) Erklärung der Insolvenz des Vertriebshändlers.
§15.
Schlussbestimmungen
1. Die in diesen AGB ohne nähere Erklärung genannten Nummern der Paragraphen (§), Absätze (Abs.), Ziffern (Zi.) und Buchstaben (Bs.), bezeichnen die jeweiligen redaktionellen Einheiten der AGB.
2. Wenn der Vertriebshändler eine laufende Geschäftsbeziehung mit LED Labs unterhält, gilt die einmalige Annahme der AGB durch den Vertriebshändler als Zustimmung zu den Bedingungen, die für alle über die Plattform aufgegebenen Bestellungen und über die Plattform geschlossenen Verträge gelten, bis der Inhalt der AGB geändert oder die Anwendung der AGB widerrufen wird.
3. Für die Bewertung der gegenseitigen Verpflichtungen der Parteien gelten ausschließlich die in den AGB und in den Anlagen zu den AGB, die einen integralen Bestandteil der AGB darstellen, aufgeführten Geschäftsbedingungen. Der vorstehende Satz gilt nicht, wenn die Parteien einen individuellen Vertrag im Sinne von § 1 Absatz 6 AGB (in dem in § 1 Absatz 6 AGB beschriebenen Umfang) abgeschlossen haben. Die Parteien schließen die Anwendung der vom Vertriebshändler entwickelten und verwendeten allgemeinen Musterverträge und Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus.
4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise ungültig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ungültige oder unwirksame Bestimmung wird durch diejenige Bestimmung ersetzt, die dem mit den AGB verfolgten Ziel am nächsten kommt.
5. LED Labs ist nicht an zusätzliche, nicht obligatorische Verhaltenskodizes oder andere Dokumente dieser Art gebunden, was die Tatsache nicht einschränkt, dass LED Labs bereits durch die allgemeingültigen Rechtsvorschriften verpflichtet ist, die Grundsätze des fairen Wettbewerbs nicht zu verletzen und keine unlauteren Marktpraktiken anzuwenden.
6. LED Labs ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus den AGB ohne vorherige Zustimmung des Vertriebshändlers ganz oder teilweise auf einen Dritten nach Wahl von LED Labs zu übertragen.
7. Ausführliche Informationen zum Schutz der personenbezogenen Daten der die Plattform nutzenden Personen sind in der Datenschutzerklärung unter folgender Adresse enthalten: LINK.
8. Für die Beurteilung der Rechte und Pflichten der Parteien aus diesen AGB gilt ausschließlich polnisches Recht. In allen nicht von diesen AGB geregelten Angelegenheiten finden die allgemeingültigen Vorschriften des polnischen Rechts Anwendung.
9. Die Beilegung von Streitigkeiten zwischen LED Labs und dem Vertriebshändler unterliegt der ausschließlichen Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte der Republik Polen und wird von dem für den Sitz von LED Labs zuständigen Gericht entschieden.
10. Alle die Plattform nutzenden Personen können jederzeit Zugang zu diesen AGB über den Link auf der Plattform erhalten sowie den Inhalt dieser AGB kopieren, laden und ausdrucken.
11. Verträge können über die Plattform auch in anderen Sprachen als Polnisch abgeschlossen werden. Der Vertriebshändler hat die Möglichkeit, auch eine fremdsprachige Version der Plattform und der AGB zu nutzen. Im Zweifelsfall ist jedoch immer die polnische Sprachversion der Plattform und der AGB bindend.
12. LED Labs hat das Recht zur Änderung dieser AGB. In diesem Fall erfolgt die Zustellung der AGB an den Vertriebshändler durch die Veröffentlichung der AGB auf der Plattform oder durch Zusendung der AGB an die auf der Plattform angegebene E-Mail-Adresse des Vertriebshändlers.
13. Mit der Erstellung eines Kontos auf der Plattform erklärt der Vertriebshändler, dass er sich mit diesen AGB vertraut gemacht hat und keine Einwände gegen sie erhebt.
14. Wann immer in den AGB für eine bestimmte Handlung die Schriftform vorgesehen ist, ist diese Form unter Androhung der Nichtigkeit obligatorisch.
15. Der Vertriebshändler erklärt sich damit einverstanden, die Zusammenarbeit des Vertriebshändlers mit LED Labs in jeder Form zu kommunizieren, insbesondere in Informations-, Werbe- und Marketingmaterialien und darunter auf der Website von LED Labs und in den sozialen Medien.
16. Diese AGB treten am 01.04.2023 in Kraft.
Anhang Nr. 1 zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen B2B
Liste der Länder, der logistischen Mindestmengen und der Preise für Sendungen unterhalb der logistischen Mindestmengen
Anhang Nr. 2 zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen B2B
Liste der Waren, die bei der Lieferung besonders schadensanfällig sind